Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB)
Studio Obholz, Inhaber Herr Viktor Obholz, Am Hasengründlein 13, 91413 Neustadt (nachfolgende: Studio Obholz)
§ 1 Anwendungsbereich
(1) Alle Leistungen und Angebote von Studio Obholz erfolgen ausschließlich aufgrund dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen uns unserer individuellen Angebote. Diese AGB sind Bestandteil aller Verträge, die Studio Obholz mit seinen Vertragspartnern (nachfolgend auch „Kunde“ genannt) über die von ihm angebotenen Lieferungen oder Leistungen schließt. Sie gelten auch für alle zukünftigen Lieferungen, Leistungen oder Angebote an den Auftraggeber, selbst wenn sie nicht nochmals gesondert vereinbart werden.
(2) Geschäftsbedingungen des Kunden oder Dritter finden keine Anwendung, auch wenn Studio Obholz ihrer Geltung im Einzelfall nicht gesondert widerspricht. Selbst wenn Studio Obholz auf ein Schreiben oder eine E-Mail Bezug nimmt, die Geschäftsbedingungen des Kunden oder eines Dritten enthalten oder auf solche verweisen, liegt darin kein Einverständnis mit der Geltung jener Geschäftsbedingungen.
(3) Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen gelten unabhängig davon, ob die Buchung des Kunden als Verbraucher (§ 13 BGB) oder als Unternehmer (§ 14 BGB) erfolgt.
§ 2 Leistungen
(1) Studio Obholz erbringt für ihre Kunden Beratungs- und Agenturdienstleistungen, insbesondere in den Bereichen Onlinecoaching und Social-Media-Marketing (Erstellung von Funnels, Aufsetzen von Werbekampagnen (insb. Facebook und Instagram) und Erstellung von Content für die Werbekampagnen (Bilder und Videos). Soweit nicht ausdrücklich schriftlich abweichend vereinbart, schuldet Studio Obholz dem Kunden nicht die Erbringung eines Werks / konkreten Erfolgs, insbesondere nicht die Vermittlung und tatsächliche Akquirierung neuer Kunden.
(2) Der Kunde hat die ihm obliegenden Mitwirkungshandlungen stets vollständig und fristgemäß auf erstes Anfordern von Studio Obholz zu erbringen. Unterlässt der Kunde eine Mitwirkungshandlung und verhindert damit die Leistungserbringung durch Studio Obholz, bleibt der Vergütungsanspruch von Studio Obholz unberührt.
(3) Der Kunde ist für die Rechtskonformität etwaiger Werbekampagnen (Werbeanzeigen, Internetauftritte, Impressum, Datenschutzerklärungen, etc) ausschließlich selbst verantwortlich.
(4) Wir weisen darauf hin, dass Werbeplattformen wie Google jederzeit dazu berechtigt sind, Werbekampagnen ohne Nennung von Gründen zu stoppen / einzustellen. Für ein solches Vorgehen ist Studio Obholz nicht verantwortlich.
(5) In Bezug auf die von Studio Obholz zu erbringenden Dienstleistungen gegenüber dem Kunden steht Studio Obholz in Bezug auf die Art und Weise der Erbringung der Dienstleistungen ein Leistungsbestimmungsrecht nach § 315 BGB zu.
(6) Studio Obholz ist berechtigt, dem Kunden geschuldete Leistungen auch von Erfüllungsgehilfen / Subunternehmern und Dritten erbringen zu lassen.
(7) Die vereinbarte Vergütung von Studio Obholz in Bezug auf dessen Beratungsdienstleistungen enthalten vorbehaltlich anderslautender Absprache kein Budget für etwaige Werbekampagnen des Kunden. Dieses ist vom Kunden separat zur Verfügung zu stellen und gegebenenfalls unmittelbar an den Plattformbetreiber zu entrichten.
(8) Studio Obholz garantiert keine konkrete Anzahl an Kundenanfragen und keine diesbezüglich bestimmte Qualität im Rahmen der durch die für den Kunden lancierten Werbekampagnen. Eine Vorqualifizierung eingehender Kundenanfragen wird vorbehaltlich anderslautender Individualabsprache nicht geschuldet.
(9) Das für den die jeweilige Videoproduktion notwendige Equipment wird von Studio Obholz Verfügung gestellt. Sofern Sonderanschaffungen für eine Produktion erforderlich sein sollten, wird darüber im Vorhinein zwischen Studio Obholz eine gesonderte Absprache getroffen werden.
(10) Der im Angebot Studio Obholz avisierte Fertigstellungstermin eines oder mehrerer Videos unterliegt dem Vorbehalt der vollständigen und fristgemäßen Mitwirkung des Kunden. Unterbleibt die notwendige Mitwirkung ganz oder teilweise, ist Studio Obholz einseitig berechtigt, einen neuen Fertigstellungstermin zu bestimmen.
(11) Notwendige Kosten und Spesen in Bezug auf Dreharbeiten (z.B. für Anreise, Mieten, Darsteller, Genehmigungen, etc) sind nicht Bestandteil der vereinbarten Vergütung von Studio Obholz und vom Kunden gesondert zu tragen, es sei denn sie werden im Hauptvertrag ausdrücklich ausgewiesen und benannt.
§ 3 Abnahmebedürftige Leistungen
(1) Sofern eine Leistung von Studio Obholz ausnahmsweise nicht schwerpunktmäßig dem Dienst-, sondern dem Werkvertragsrecht unterfällt (zB die isolierte Buchung eines Praxis-/Werbevideos) gelten nur in Bezug auf diese Leistungen die nachstehenden Absätze 2-5.
(2) Studio Obholz kann vom Kunden nach Abschluss der jeweiligen Teilleistung jeweils eine Abnahme der Teilleistung verlangen und nach Durchführung aller Anpassungsleistungen zusätzlich eine Gesamtabnahme aller Leistungen.
(3) Studio Obholz kann den Kunden mit Fristsetzung von einer Woche zur Teil- bzw. Gesamtabnahme auffordern. Sie gilt mit Ablauf der Frist als abgenommen, wenn der Kunde gegenüber Studio Obholz nicht schriftlich erklärt hat, welche Mängel noch zu beseitigen sind.
(4) Soweit bei der Funktionsprüfung erhebliche Mängel festgestellt werden, ist Studio Obholz berechtigt, diese weiter zu bearbeiten und zu beseitigen. Unerhebliche Mängel stehen der Abnahme nicht entgegen.
(5) Die abzunehmende (Teil-)Leistung von Studio Obholz gilt auch dann als abgenommen, wenn der Kunde sich auf Aufforderung von Studio Obholz hin zur Abnahme der jeweiligen (Teil-)Leistung nicht binnen 7 Werktagen schriftlich erklärt.
§ 4 Zustandekommen von Verträgen
Der Vertragsschluss zwischen Studio Obholz und dem Kunden kann fernmündlich, schriftlich oder in Textform erfolgen.
§ 5 Zahlungen, Preise, Bedingungen
(1) Die Preise, die von Studio Obholz angegeben und mitgeteilt werden, sind verbindlich. Die mitgeteilten Preise verstehen sich jeweils netto zuzüglich gesetzlicher Umsatzsteuer, sofern diese erhoben wird.
(2) Die Bezahlung der Leistungen von Studio Obholz erfolgt sofort nach Rechnungserteilung. Die Vergütung der Dienste von Studio Obholz ist grundsätzlich bei Abschluss des Vertrags fällig, es sei denn, das Angebot Studio Obholz ist anders lautend. Eine Studio Obholz erteilte (SEPA-) Einzugsermächtigung gilt bis auf Widerruf auch für die weitere Geschäftsverbindung.
(3) Sofern mit Studio Obholz als Bezahlart Lastschrifteinzug vereinbart wird, hat der Kunde Studio Obholz ein SEPA-Lastschriftmandat zu erteilen. Dieses ist bei Studio Obholz anzufragen.
(4) Studio Obholz stellt dem Kunden eine ordnungsgemäße und die Umsatzsteuer (sofern anfallend) ausweisende Rechnung aus (ggf. durch Erfüllungsgehilfen).
(5) Für den Fall, dass vereinbarte Lastschriften nicht vom Konto des Kunden eingezogen werden können und eine Rückbuchung erfolgt, ist der Kunde verpflichtet, den geschuldeten Betrag binnen drei Werktagen nach Rückbuchung an Studio Obholz zu überweisen und die durch die Rückbuchung veranlassten Kosten zu übernehmen.
(6) Die Aufrechnung mit Gegenforderungen ist wechselseitig nur zulässig, wenn der jeweils andere Vertragspartner die Aufrechnung anerkannt hat oder diese rechtskräftig festgestellt ist. Dasselbe gilt für die Ausübung eines Zurückbehaltungsrechts durch eine Vertragspartei.
§ 6 Kündigung, Laufzeit
(1) Die von den Parteien vereinbarte Vertragslaufzeit gilt als fest vereinbart. Die vorzeitige Kündigung ist ausgeschlossen.
(2) In Bezug auf die Buchung von Onlinemarketingmaßnahmen und Coachingdienstleistungen bei Studio Obholz gilt: Wird das Vertragsverhältnis nicht spätestens vier Wochen vor Ablauf der vereinbarten Laufzeit gekündigt, verlängert es sich zu gleicher Laufzeit und gleichen Bedingungen. Eine einmalig entrichtete Einrichtungs-/Setupgebühr wird im Verlängerungsfall jedoch nicht erneut erhoben.
(3) Eine Kündigung vor Vertragsbeginn ist ausgeschlossen.
(4) Etwaige freie Kündigungsrechte während der Vertragslaufzeit sind ausgeschlossen.
(5) Kündigungen bedürfen zu ihrer Wirksamkeit der Schriftform.
(6) Das Recht zur außerordentlichen Kündigung aus wichtigem Grund bleibt stets unberührt.
§ 7 Verzug / außerordentliche Kündigung
(1) Fristen für die Leistungserbringung durch Studio Obholz beginnen nicht, bevor der Rechnungsbetrag bei Studio Obholz eingegangen ist und vereinbarungsgemäß die für die Dienstleistungen notwendigen Daten bei Studio Obholz vollständig vorliegen beziehungsweise die notwendigen Mitwirkungshandlungen komplett erbracht sind.
(2) Ist der Kunde mit fälligen Zahlungen im Verzug, behält Studio Obholz sich vor, weitere Leistungen bis zum Ausgleich des offenen Betrages nicht auszuführen.
(3) Ist der Kunde im Fall der Ratenzahlung mit mindestens zwei fälligen Zahlungen gegenüber Studio Obholz in Verzug, ist Studio Obholz berechtigt, den Vertrag außerordentlich zu kündigen und die Leistungen einzustellen. Studio Obholz wird die gesamte Vergütung, die bis zum nächsten ordentlichen Beendigungstermin fällig wird, als Schadensersatz geltend zu machen.
§ 8 Stornierung / Ausfallkosten
(1) In Bezug auf die Buchung von foto- und/oder videographischen Leistungen bei Studio Obholz gilt: Tritt der Kunde vor Beginn der Leistungserbringung von dem Vertrag zurück, so steht Studio Obholz eine pauschalisierte Entschädigungszahlung zu. Die Höhe der Entschädigung richtet sich nach Abs. 2. Berücksichtigt wird hierbei der Zeitraum zwischen Zugang der Rücktrittserklärung und dem vereinbarten Termin sowie die erwarteten Ersparnisse von Aufwendungen und des erwarteten Erwerbs durch gegebenenfalls mögliche anderweitige Verwendungen der Leistungen.
(2) Bei einem Rücktritt bis zu zwei Monaten vor dem vereinbarten Termin werden 25 % der vereinbarten Vergütung fällig. Bei einem Rücktritt bis zu einem Monat vor dem vereinbarten Termin werden 50 % der vereinbarten Vergütung fällig. Bei Einem Rücktritt von weniger als einem Monat vor dem vereinbarten Termin werden 75 % der Vergütung fällig.
(3) Macht Studio Obholz eine pauschalierte Entschädigung gemäß Abs. 1 geltend, ist der Kunde gleichwohl berechtigt, Studio Obholz die Entstehung eines geringeren oder gar keines Schadens nachzuweisen.
(4) Studio Obholz behält sich vor, anstelle der pauschalierten Rücktrittsentschädigung gemäß Abs. 1 eine höhere, individuell berechnete Entschädigung zu fordern, soweit nachgewiesen wird, dass wesentlich höhere Aufwendungen als die jeweils anwendbare Pauschale entstanden sind. In diesem Fall ist Studio Obholz verpflichtet, die geforderte Entschädigung unter Berücksichtigung der ersparten Aufwendungen und einer etwaigen, anderweitigen Verwendung der Leistungen konkret zu beziffern und zu belegen.
§ 9 Erfüllung
(1) Studio Obholz wird die vereinbarten Dienstleistungen gemäß Angebot mit der erforderlichen Sorgfalt durchführen. Studio Obholz ist berechtigt, sich dazu uneingeschränkt der Hilfe Dritter zu bedienen.
(2) Ist Studio Obholz gehindert, die vereinbarten Dienstleistungen zu erbringen und stammen die Hinderungsausgründe aus der Sphäre des Kunden, bleibt der Vergütungsanspruch von Studio Obholz unberührt.
§ 10 Verhalten und Rücksichtnahme
Der Kunde hat die üblichen Verhaltensweisen eines redlichen Vertragspartners gegenüber Studio Obholz zu gewährleisten. Studio Obholz behält sich vor, jede rechtswidrige und/oder unsachgemäße beziehungsweise sachgrundlose Äußerung über unser Unternehmen und unsere Dienstleistungen, sei es durch Kunden, Mitbewerber oder anderweitige Dritte, insbesondere unwahre
Tatsachenbehauptungen und Schmähkritiken, zivilrechtlich zu verfolgen und darüber hinaus ohne Vorankündigung zur Strafanzeige zu bringen.
§ 11 Nutzungsrechte
(1) In Bezug auf die Buchung von Onlinemarketingmaßnahmen / Recruiting gilt: Der Kunde erhält ein einfaches und nicht übertragbares Nutzungsrecht an den von Studio Obholz erstellten Inhalten für die Dauer der Vertragslaufzeit.
(2) In Bezug auf die isolierte Buchung über die Erstellung eines Werbevideos gilt: Der Kunde erhält ein einfaches, dauerhaftes, zeitlich und räumlich nicht begrenztes Nutzungsrecht (öffentliche Zugänglichmachung, Vervielfältigung). Sofern nicht ausdrücklich vereinbart, hat der Kunde keinen Anspruch auf Übertragung des Bearbeitungsrechtes. Die Überlassung von Videorohmaterial wird von Studio Obholz nicht geschuldet.
(3) Eine etwaige Übertragung von Nutzungsrechten erfolgt ausschließlich unter dem Vorbehalt, dass der Kunde die Studio Obholz nach dem Hauptvertrag zustehende Vergütung vollständig entrichtet hat.
(4) Die Weitergabe der Arbeits- und Leistungsergebnisse an Dritte (auch verbundene Unternehmen) wird ausgeschlossen. Gleiches gilt für eine Bearbeitung nach § 23 UrhG.
§ 12 Haftung
(1) Studio Obholz haftet auf Schadensersatz – gleich aus welchem Rechtsgrund – nur für Vorsatz und grobe Fahrlässigkeit. Bei einfacher Fahrlässigkeit haftet Studio Obholz nur
a) für Schäden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit,
b) für Schäden aus der Verletzung einer wesentlichen Vertragspflicht (Verpflichtung, deren Erfüllung die ordnungsgemäße Durchführung des Vertrags überhaupt erst ermöglicht und auf deren Einhaltung der Vertragspartner regelmäßig vertraut und vertrauen darf); in diesem Fall ist die Haftung jedoch auf den Ersatz des vorhersehbaren, typischerweise eintretenden Schadens begrenzt.
(2) In den Grenzen nach Absatz 1 haftet Studio Obholz nicht für Daten- und Programmverluste. Die Haftung für Datenverlust wird der Höhe nach auf den typischen Wiederherstellungsaufwand beschränkt, der bei regelmäßiger und gefahrentsprechender Anfertigung von Sicherungskopien eingetreten wäre. Die Haftung nach dem Produkthaftungsgesetz bleibt ebenso stets unberührt wie die für die Übernahme einer Garantie.
(3) Der Kunde gewährleistet, dass Studio Obholz überlassene Arbeitsmaterialien (z.B. Fotos) frei von Rechten Dritter sind oder die für die Zwecke des Hauptvertrags erforderlichen Genehmigungen vorliegen. Der Kunde stellt Studio Obholz insoweit von jeglicher Inanspruchnahme Dritter frei.
§ 13 Widerrufsrecht
(1) Verbrauchern im Sinne des § 13 BGB steht bei Fernabsatzverträgen ein gesetzliches Widerrufsrecht zu. Darüber belehrt Studio Obholz den Kunden gesondert.
(2) Unternehmern (§ 14 BGB) und Kaufleuten (HGB) steht bei Verträgen, die über Fernkommunikationsmittel geschlossen werden, kein Widerrufsrecht zu. Studio Obholz gewährt ein solches auch nicht auf vertraglicher Grundlage.
§ 14 Schlussbestimmungen
(1) Abweichungen von diesen AGB sind nur wirksam, wenn Studio Obholz und der Kunde eine entsprechende individualvertragliche Abrede getroffen haben. Solche haben in jedem Fall Vorrang vor diesen AGB. Für den Inhalt derartiger Vereinbarungen ist die Bestätigung von Studio Obholz maßgebend.
(2) Es gilt ausschließlich das Recht der Bundesrepublik Deutschland. Erfüllungsort ist der Sitz von Studio Obholz.
(3) Sollten eine oder mehrere Bestimmungen dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen aus tatsächlichen oder rechtlichen Gründen unwirksam oder undurchführbar sein oder werden, so wird die Wirksamkeit der übrigen Vertragsbestimmungen hierdurch nicht berührt. Studio Obholz und der Kunde sind verpflichtet, die unwirksame oder undurchführbare Bestimmung durch eine wirksame Bestimmung zu ersetzen, die dem wirtschaftlich Gewollten am nächsten kommt.
AGB Stand: 05.10.2022 © Vervielfältigung verboten